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Datum:
Freitag, 29. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Wie ist das eigentlich rechtlich gesehen? ist es legal wenn beide einvernehmlich während der ausbildung eine beziehung beginnen? also jetzt wenn beide volljährig sind? oder ist das generell illegal? >> >>ich dachte, es wäre generell nicht erlaubt wegen schutzbefohlen und so?? > >Also, dazu kann ich etwas sagen. :-) >Ich bin durch diese Frage auf dieses Forum gestoßen. Ich habe mit Hilfe von Google nachgeforscht. Ich habe ja ein Verhältnis mit ihm angefangen und wollte wissen, ob das rechtlich auch OK ist. Rechtlich ist es so, dass FL nicht gewertet werden wie Lehrer. Es wäre nur verboten, wenn der FS dadurch einen Vorteil bekommen würde. Eine Beziehung oder Affäre mit dem Prüfer beispielsweise wäre nicht erlaubt. >Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. >Ganz liebe Grüße, >eure Prinzessin
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