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Forum "Verliebt in den Fahrlehrer"
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Datum:
Donnerstag, 28. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Zuallererst: Dieser Thread gehört ins andere Forum und nicht in die Kategorie "Verliebt in den Fahrlehrer". Bitte beachte das beim Eröffnen eines Themas. >Zweitens: Sind es denn nun Sommer- oder Winterreifen? In der Überschrift steht aus mir nicht erfindlichen Gründen "Winterreifen", du redest aber die ganze Zeit von Sommerreifen. >Zu deinen Fragen. > > >>also meine freundin ruft mic hgerade an und >>sagt mir sie hatte ein knölchen hinter der windschutz scheibe und drauf steht das reifen abgefahren wären 0,8 (sommmer reifen)und ich wollte wissen womit ich rechenn kann.. >>ich muss noch sagen das das auto am Parken War >>und es genau vor ihrem laden stand ... > >0,8 mm Profiltiefe sind die Hälfte von dem, was gesetzlich vorgeschrieben ist, das weißt du schon, oder? Sorry, aber ich finde es einfach nur unverantwortlich, besser gesagt unter aller Sau, dass du mit solchen Reifen auf öffentlichen Straßen herumfährst, denn bei so abgefahrenen Reifen hast du nicht mal genug Gripp bei langsameren Fahrten, geschweige denn bei nasser oder glatter Fahrbahn bzw. bei einer Fahrt auf der Autobahn! >Geraten wird dem Autofahrer, seine Sommerreifen bei 2-3 mm, die Winterreifen bei etwa 4 mm Profiltiefe zu erneuern, weil vor allem die Aquaplaninggefahr einfach zu hoch wird. Sowas lernt man in der Fahrschule... >Dass das Fahrzeug geparkt war spielt keine Rolle, soweit ich informiert bin. Entweder, dein Wagen hat ordentliche Reifen drauf oder ist gar nicht mehr zugelassen. Da ich annehme, dass dein Wagen in Betrieb und nicht abgemeldet ist, ist dein Verhalten strafbar, wie du bereits erkannt hast, weil sowas einfach nicht geht. Vor allem bei der jetzigen und noch kommenden Jahreszeit nicht. > > >>ich bin der fahrzeug halter und noch in Probe zeit sie ist mit eingetrage... >>hab schon bischen durchgeckukt und hab gesehn das es ein so genanter B-verstoss ist und mich 3 punkte und 75 euro kosten wird! > >Da du der Fahrzeughalter bist, deine Freundin aber auch auf den Wagen zugelassen ist, seit ihr beide für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges verantwortlich, denn nicht nur der Halter, sondern alle, die mit dem Auto fahren, sind für diese verantwortlich. Das lernt man ebenfalls in der Fahrschule. >Wie ich das sehe wird nicht nur ein Bußgeld auf dich zukommen, sondern ebenfalls eine Aufforderung zum Abschluss eines Aufbauseminars für Fahranfänger (ASF). Zumindest, wenn das dein zweiter B-Verstoß war und du nicht schon ein Mal wegen eines B-Verstoßes belangt worden bist. >Denn nach meiner Recherche und nach meinem Kenntnisstand sieht es so aus: > >TbNr. 336618 >Sie führten als Halter das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. >§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 24 StVG; 212 BKat > >B-Verstoß, 75.- EUR Bußgeld zzgl. Gebühren und Auslagen, 3 Punkte. > >Es handelt sich bei dem Verstoß um einen B-Verstoß, von denen man sich hinsichtlich der Probezeitregelungen einen "erlauben" darf, bevor eine Nachschulung angeordnet wird. >Wenn dies also dein erster B-Verstoß war, hast du noch Glück gehabt. Sollte dies nicht so sein und du hast dir schon einen eingefangen, wirst du sehr bald Post bekommen. > > >>meine frage ist muss ich mit einem abbau seminar rechenn?? >> >>wie sehen die Folgen des vergehens aus ??? > >Du wirst Post bekommen mit der Aufforderung, ein Aufbauseminar (nicht wie du geschrieben hast „Abbauseminar“!) zu besuchen, wenn du noch in der Probezeit bist und der Verstoß dein zweiter B-Verstoß ist. Wie gesagt, wenn es dein erster Verstoß war, kommst du mit einem blauen Auge davon, nochmal solltest du aber nicht negativ auffallen, sprich einen B-Verstoß begehen. >Ob deiner Freundin ebenfalls Post zugeschickt wird (mit dem Verweis auf ein ausstehendes Bußgeld und einer Anordnung zum ASF) kann ich dir nicht sagen. Da sie aber ebenfalls Fahrerin und Halterin zu sein scheint, muss auch sie sich für die Ordnungswidrigkeit verantworten. Hat sie bereits einen B-Verstoß begangen, muss sie meinem Kenntnisstand nach ebenfalls mit einem Bußgeld und einem ASF rechnen. Ansonsten kommt auch sie gerade noch so davon. > > >>was kann ich machen ?? > >Meiner Meinung nach ist das ganz einfach. Die alten Reifen schleunigst gegen neue austauschen. Denn mit so extrem abgefahrenen Reifen bringst du auf der Straße nicht nur dich selbst, sondern auch andere in Gefahr und das ist unverantwortlich. >Außerdem solltest du deine Reifen beim nächsten Mal weitaus früher wechseln lassen (siehe oben), denn die Investition in neue Reifen ist günstiger als die Alternative eines möglichen Unfalls, gegebenenfalls mit hohem Sachschaden, Verletzten oder sogar Toten. Ich will hier nicht den Teufel an die Wand malen, aber ich sag es so, wie ich darüber denke. Denn zu sagen „Es wird schon nix passieren“ ist erstens naiv, zweitens bringt dir nichts, wenn du nur wegen deiner abgefahrenen Reifen früher oder später eine Person umgefahren hast, nur weil du nicht bremsen konntest. Denn das wird nicht als Ausrede gelten. > >Kommt ihr beide noch so davon, lernt was draus! Erst recht, wenn ihr wegen so einer Sache in ein ASF müsst! > >Sollte ich nicht ganz richtig gelegen haben mit meinen Aussagen, bitte ich um Nachsicht und Verbesserungen. > >Liebe Grüße, >KühlesBlondes
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