Fahrlehrer sucht Rat!

  • Fahrlehrer sucht Rat!
     Frank_80
      schrieb am Freitag, 27. März 2009
    Einen Tarivvertrag für Fahrlehrer gibt es anscheinend nicht. Doch hab ich in Erfahrung gebracht, dass der Urlaubsanspruch 24 Tage sind. Ist das richtig? Weiters würde mich interessieren: Ich habe wie üblich eine 6 Tage Woche und muss für eine Woche Urlaub auch volle 6 Urlaubstage nehmen. Ist das richtig? Denn es ist über den Daumen gepeilt schon etwas wenig. 4 Wochen für das gesamte Jahr........
    Wie ist da die Regelung bei euch???
  • Thema
    Re: Fahrlehrer sucht Rat!
    Autor
      Bernd-FL aus WN
      schrieb am Sonntag, 5. April 2009
    Text
    24 Urlaubstage ist der gesetzliche Mindestanspruch den Du als AN hast. Bei uns ist das so, dass Du Urlaubstage eintragen kannst soviel Du magst - also 5 od. 6 pro Woche - Du bekommst dann deinen Stundenlohn eben für 5 oder 6 Tage. Wieviele Stunden Du pro Urlaubstag bekommst errechnet sich aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate bei uns. Da ich täglich 495 schule ist das eben 11x der Stundenlohn x Urlaubstage.
    Aber hey, welcher Fahrlehrer braucht schon Urlaub? Ich bin froh wenn ich die 24 Tage überhaupt irgendwie los bekomme. Mein Chef zahlt mir praktisch jedes Jahr die hälfte aus.

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  • Thema
    Re: Re: Fahrlehrer sucht Rat!
    Autor
      jo i halt
      schrieb am Samstag, 11. April 2009
    Text
    magst du leicht keine urlaub machen.
    aber ist nicht so viel zumachen

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