Fahrschulerlaubnis für Bundeswehrfahrlehrer
Hallo.
Hier eine Frage an alle Fahrlehrer.
In einem anderen Forum habe ich gelesen,das in einem Bezirk die Fahrlehrerzeit beim Bund ausreicht um die Fahrschulerlaubnis zu bekommen.
Jetzt die Frage: Wer kann mir in diesem Punkt weiterhelfen und mir sagen,in welchem Bundesland bzw Bezirk diese Regelung angewendet wird.Ist wichtig für mich denn ich will bzw muß mich selbstständig machen und habe "nur"8Jahre Bundeswehrfahrlehrer aber keine zwei Jahre hauptberuflicher Fahrlehrer zu bieten.
Ich hoffe,es kann mir einer(oder auch mehrere)von Euch weiterhelfen.
Gruß vom Schwarzfahrer