Legalität von Beziehungen??

  • Legalität von Beziehungen??
     Julia....
      schrieb am Sonntag, 17. Februar 2008
    Wie ist das eigentlich rechtlich gesehen? ist es legal wenn beide einvernehmlich während der ausbildung eine beziehung beginnen? also jetzt wenn beide volljährig sind? oder ist das generell illegal?

    ich dachte, es wäre generell nicht erlaubt wegen schutzbefohlen und so??
  • Thema
    Re: Legalität von Beziehungen??
    Autor
      elaine
      schrieb am Sonntag, 17. Februar 2008
    Text
    wenn zwei erwachsene leute sich verlieben und ein bezieung haben möchten dann denke ich ist es ihr ding und als schutzbefohlene würde ich 18+ fahrschüler nicht betrachten auch wenn nicht alle von denen ein gewisse reife für ihr alter besitzen .

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Legalität von Beziehungen??
    Autor
      Julia....
      schrieb am Sonntag, 17. Februar 2008
    Text
    >wenn zwei erwachsene leute sich verlieben und ein bezieung haben möchten dann denke ich ist es ihr ding und als schutzbefohlene würde ich 18+ fahrschüler nicht betrachten auch wenn nicht alle von denen ein gewisse reife für ihr alter besitzen .

    azubi und auszubildende bspw. ist nicht legal egal wie alt
    schüler und lehrer auch nicht

    es geht da nich immer ums alter

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  • Thema
    Re: Re: Re: Legalität von Beziehungen??
    Autor
      Sanini
      schrieb am Montag, 18. Februar 2008
    Text
    >azubi und auszubildende bspw. ist nicht legal egal wie alt
    >schüler und lehrer auch nicht
    >
    >es geht da nich immer ums alter

    .......................................

    Es ist aber, meiner Meinung nach, ein ganz persönliches Ding den Führerschein zu machen.
    Da greift die Sache "Schutzbefohlener" nicht. Wenigstens nicht bei Volljährigen.

    So gesehen ist das Verhältnis Fahrschülerin zum Fahrlehrer ein anderes.
    Die Fahrschule ist ein Dienstleistungsbetrieb und von daher auf einen tadellosen Ruf angewiesen.
    Dass da ein Fahrschulchef Regel aufstellt ist dann nur okay. Aber Regeln sind keine Gesetze.
    Und wo kein Kläger, da kein Richter ...
    Allerdings können Regelverletzungen zu Kündigungen führen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Legalität von Beziehungen??
    Autor
      christin e
      schrieb am Montag, 18. Februar 2008
    Text
    Hmmm

    Ich denke mal, der Grund warum Beziehungen zwischen Schüler und Lehrer bzw. Azubi und Ausbilder nicht erlaubt sind, ist wahrscheinlich weil Dritte eindeutig im Nachteil sein können. Wenn jetzt zum Beispiel Schüler und meinetwegen Geschichtslehrer sich ganz dufte finden, wird der Lehrer ihn bevorzugt behandeln, bessere Noten geben usw. Genauso wäre das mit Azubi und Ausbilder. Hat schon was von Urkundenfälschung, wenn Noten im Zeugnis stehen, die nicht annähernd so gut sein würden, wenn sie keine Beziehung hätten. Wenn die Schüler unter 18 sind, kommt da die Minderjährigkeit zusätzlich ins Spiel.
    Bei Fahrschüler und Lehrer ist das ja was anderes (vorrausgesetzt der FS ist volljährig ;)), weil der Lehrer gar nicht zu entscheiden hat, ob der Fahrschüler seinen Führerschein bekommt, sondern alles vom Prüfer abhängt. Der einzige Vorteil den FS vllt haben könnte, wäre mal ne gratis Fahrstunde und das muss der FL ja selbst wieder ausbaden. Man könnte den Fahrschüler ja auch als Kunde sehen und nicht als Schüler.
    Ich würd sagen rein rechtlich ist eine Beziehung erlaubt, aber von Vorteil kann ich mir eine Beziehung noch während der Fahrausbildng nicht vorstellen.... und es ist wahrscheinlich auch ein Tabuthema in einer Fahrschule, weil sowas ja auch schnell in die Hose gehen kann (Rufschädigend für die Fahrschule usw.)

    LG

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  • Thema
    Re: Legalität von Beziehungen??
    Autor
      Prinzessin
      schrieb am Donnerstag, 28. Februar 2008
    Text
    >Wie ist das eigentlich rechtlich gesehen? ist es legal wenn beide einvernehmlich während der ausbildung eine beziehung beginnen? also jetzt wenn beide volljährig sind? oder ist das generell illegal?
    >
    >ich dachte, es wäre generell nicht erlaubt wegen schutzbefohlen und so??

    Also, dazu kann ich etwas sagen. :-)
    Ich bin durch diese Frage auf dieses Forum gestoßen. Ich habe mit Hilfe von Google nachgeforscht. Ich habe ja ein Verhältnis mit ihm angefangen und wollte wissen, ob das rechtlich auch OK ist. Rechtlich ist es so, dass FL nicht gewertet werden wie Lehrer. Es wäre nur verboten, wenn der FS dadurch einen Vorteil bekommen würde. Eine Beziehung oder Affäre mit dem Prüfer beispielsweise wäre nicht erlaubt.
    Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
    Ganz liebe Grüße,
    eure Prinzessin

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Legalität von Beziehungen??
    Autor
      ThomasKay
      schrieb am Montag, 3. März 2008
    Text
    >>Wie ist das eigentlich rechtlich gesehen? ist es legal wenn beide einvernehmlich während der ausbildung eine beziehung beginnen? also jetzt wenn beide volljährig sind? oder ist das generell illegal?
    >>
    >>ich dachte, es wäre generell nicht erlaubt wegen schutzbefohlen und so??
    >
    >Also, dazu kann ich etwas sagen. :-)
    >Ich bin durch diese Frage auf dieses Forum gestoßen. Ich habe mit Hilfe von Google nachgeforscht. Ich habe ja ein Verhältnis mit ihm angefangen und wollte wissen, ob das rechtlich auch OK ist. Rechtlich ist es so, dass FL nicht gewertet werden wie Lehrer. Es wäre nur verboten, wenn der FS dadurch einen Vorteil bekommen würde. Eine Beziehung oder Affäre mit dem Prüfer beispielsweise wäre nicht erlaubt.
    >Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
    >Ganz liebe Grüße,
    >eure Prinzessin

    um das mal zu klären hab ich doch mal tief ins gesetz geschaut,laut dem gelten fahrschüler nicht als schutzbefohlene wies zb als betreuer in einer stätte der fall wäre sondern im falle von fahrlehrer und fahrschüler gilt der fahrlehrer lediglich als garant dafür das nichts passiert alles andere ist einfach eine frage ob man sowas tun sollte?bei minderjährigen greift natürlich das etwaigige verführen minderjähriger wobeis in meinen augen nichts verwerfliches ist aber denke mal die mehrheit da draussen sieht das anders und wenn man als fl seinen guten ruf nicht in frage stellen möchte sollte man doch warten bis die ausbildung beendet ist und alles ist gut:-)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Legalität von Beziehungen??
    Autor
      Fahrlehrermädel
      schrieb am Montag, 3. März 2008
    Text
    Ich kann dir ganz sicher sagen, dass ein Fahrlehrer kein Schutzbefohlener ist! Mein Freund (damaliger Fahrlehrer) und ich waren beim Rechtsanwalt gewesen, und hatten uns darüber erkundigt gehabt.

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